Wie werden Scheidungskosten berechnet? | Wie kann man bei Scheidung Kosten sparen? - Scheidungskosten berechnen

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Scheidungskosten - Kosten der Scheidung berechnen mit dem Scheidungskostenrechner

Ein Scheidungsverfahren kann für beide Eheleute, wenn Sie sich scheiden lassen wollen, hohe Scheidungskosten nach sich ziehen. Dennoch bestehen in der Bevölkerung immer wieder falsche Vorstellungen über die tatsächliche Höhe der zu erwartenden Kosten der Scheidung. Mit diesen Mythen versucht Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl im Folgenden Schluss zu machen und die Kosten einer Scheidung transparent zu machen:


1. Scheidungskosten einfach erklärt

Viele Ehegatten fragen sich: "Was kostet eine Scheidung?". Die Scheidungskosten setzen sich in der Regel aus den Kosten für den Scheidungsanwalt und den Gerichtskosten zusammen. Erstere sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zweitere im Gesetz über Gerichtskosten in Familinsachen (FamGKG) geregelt.

Die im RVG geregelten Kosten für den Rechtsanwalt der Scheidung sind Mindestgebühren. Das bedeutet sie dürfen von keinem Rechtsanwalt bei der Scheidung unterschritten werden. Die Vereinbarung pauschaler Scheidungskosten oder eines Standardpreises mit einem Mandanten ist daher nicht erlaubt. Gesetzlich geregelt wird dies in § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Würde ein Anwalt bei der Scheidung die Kosten dementsprechend unterschreiten, würde dies für ihn berufsrechtlich nachteilige Konsequenzen haben.

Höhere Scheidungskosten zu vereinbaren ist aber durchaus erlaubt und wird auch praktiziert.


2. Scheidungskosten: Wie berechnen sich diese?

Die Scheidungskosten berechnen sich nach dem so genannten Verfahrenswert bzw. Streitwert.
Der Verfahrenswert wird endgültig vom Familiengericht mit dem Scheidungsbeschluss festgelegt. Das Gericht folgt dabei gesetzlichen Vorschriften zur Ermittlung des Verfahrenswertes.

Folgende Faktoren werden zur Ermittlung des Verfahrenswertes heran gezogen:

  • Monatliches Nettoeinkommen der Ehepartner

  • Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • Anzahl der Versorgungsanwartschaften beim Versorgungsausgleich

  • Anzahl der unterhaltsbedürftigen Kinder

  • Vermögen der Ehegatten


In den meisten Fällen errechnet sich der Verfahrenswert wie folgt:

  • für die Scheidung:

Summe beider monatlicher Nettoeinkommen der Ehegatten. Das ganze Mal drei

  • für den Versorgungsausgleich:

jeweils zehn Prozent vom oben ermittelten Verfahrenswert für die Scheidung pro Versorgungsanwartschaft der Ehegatten

Beispiel:

Nettoeinkommen monatlich Ehefrau: 1000 €
Nettoeinkommen monatlich Ehemann: 2000 €

Beide haben jeweils gesetzliche Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung; er hat noch eine betriebliche Altersversorgung; die Ehefrau eine private Rentenversicherung

Berechnung Verfahrenswert für die Scheidungskosten:

Scheidung:
1000 € + 2000 € = 3000 €
3000 € x 3 = 9000 €

Versorgungsausgleich:
es bestehen gesamt 4 Versorgungsanwartschaften bei den Eheleuten; daher werden vom Verfahrenswert Scheidung 40 Prozent hinzu gezählt.

40 Prozent von 9000 € = 3.600 €

Verfahrenswert gesamt: 9000 € + 3.600 € = 12.600 € (dies ist NUR der Verfahrenswert NICHT die Scheidungskosten)



3. Scheidungskosten minimieren: Welche Möglichkeiten gibt es, um bei der Scheidung Kosten zu sparen

Wenn die Eheleute sparen wollen, reicht es aus, nur einen Scheidungsanwalt zu bestellen. Denn auch bei der Scheidung ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich. Die Scheidugsdauer läßt sich aber deutlich verringern, wenn nur einer der Eheleute den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.

  • Rosenkrieg verhindern durch eine einvernehmliche Scheidung

  • Vereinbarung über die Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Sorgerecht treffen

  • Kindesunterhalt kostenlos vom Jugendamt festsetzen lassen

  • Rechtsmittelverzicht nach der Scheidung erklären. Der Scheidungsbeschluss wird dann sofort rechtskräftig.



4. Wie hoch sind die Kosten der Scheidung konkret?

Hier gehts zum Scheidungskostenrechner. Mit Hilfe des Kostenrechners für die Scheidung können Sie mit sofortigem Ergebnis die Höhe Ihrer Kosten für die Scheidung berechnen lassen.


5. Können sich die Scheidungskosten im Laufe des Verfahrens erhöhen?

Die Scheidungskosten können sich im Laufe der Scheidung erhöhen, wenn zum Beispiel noch Verbundsachen anhängig gemacht werden. Das bedeutet vereinfacht gesagt, wenn die Eheleute, um weitere Dinge neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich streiten vor Gericht.



6. Wann muss man für die Kosten der Scheidung gezahlt werden?

Die Kosten setzen sich, wie bereits beschrieben aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen.
Die Gerichtskosten müssen komplett bezahlt werden, bevor das Familiengericht den Scheidungsantrag überhaupt dem Ehepartner zustellt.
Die Anwaltskosten sind als Vorschuss komplett fällig, sobald der Scheidungsanwalt mit der Scheidung beauftragt wird. Natürlich besteht bei unserer Scheidung online die Möglichkeit, die Scheidungskosten für den Anwalt in Raten zu zahlen. 3 monatliche Raten sind dabei zinsfrei möglich.


7. Geht die Scheidung auch ohne Kosten?

Es ist auch möglich, dass gar keine Scheidungskosten von Ihnen zu tragen sind. Das kann der Fall sein, wenn Sie zur Verfahrenskostenhilfe berechtigt sind. Es besteht dann die Möglichkeit, dass der Staat Ihre Scheidungskosten übernimmt, oder er Ihnen dafür Ratenzahlung gewährt.


8. Wer zahlt die Kosten der Scheidung?

Die Anwaltskosten trägt ohne gesonderte Vereinbarung derjenige, der den Scheidungsanwalt beauftragt. Die Gerichtskosten muss derjenige komplett vorstrecken, der die Scheidung beantragt. Es besteht die Möglichkeit, dass er die Hälfte davon am Ende der Scheidung vom geschiedenen Ehepartner zurückerstattet bekommt. Erforderlich ist dafür ein Antrag bei Gericht.


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"Wichtig ist zu wissen, dass der vom Familiengericht ermittelte Verfahrenswert der Scheidung NICHT der Betrag ist, den Sie bezahlen müssen, sondern ein reiner Tabllenwert anhand dessen die Kosten der Scheidung für den Anwalt und das Familiengericht in einer Tabelle abgelesen werdne können!" (Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl)

 

"Ich versuche die Kosten für den Mandanten im Scheidungsverfahren so niedrig wie möglich zu halten. Wir verlangen grundsätzlich nur die gesetzlichen Mindestgebühren bei einer Scheidung Online." (Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl)

 

"Für viele Ehepartner ist es sehr wichtig, dass die Scheidungskosten so niedrig wie möglich bleiben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung online garantieren wir die niedrigst möglichen Kosten der Scheidung!" (Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl)

 
 
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